Wir bilden aus:

Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen

L



Zugmaschinen


die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen wenn sie

mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden



Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge


jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.



Mindestalter:                                          16 Jahre

Voraussetzungen:                                  Keine

Befristung:                                              Klasse L ist unbefristet gültig, jedoch muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragt werden