Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen
Zugmaschinen
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen wenn sie
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine
Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig, jedoch muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragt werden