Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig, jedoch muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragt werden
Einschluss: Keine Klasse
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Einzige obligatorische Grundfahraufgabe: Fahren nach links rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Prüfungsdauer max. 55 min. wobei das Anhängen und Abhängen des Anhängers als gesonderter Prüfungsteil zu werten ist.
Reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten