Wir bilden aus:

Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen




Schaltgetriebe

B und B197






Automatik-Getriebe

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)


mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und

zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer bei Automatik Ausbildung mit Schlüsselzahl 78.

Ab dem 01.04.2021 kann die Schlüsselzahl 78 (Ausschließlich Automatik) mit der neuen Klasse B197 mit 10 Fahrstunden a' 45 min auf einem Schaltfahrzeug und einer 15 min Testfahrt mit Fahrlehrer*in (Keine TÜV Prüfung) ausgetragen, und in die Schlüsselzahl 197 (Schaltung oder Automatik) geändert werden.

Bescheinigung wird von Fahrschule ausgehändigt und muss bei Führerscheinstelle beantragt werden.



auch mit Anhänger


mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE)


Mindestalter:                                                           18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen:                                                   Keine

Befristung:                                                               Klasse B ist unbefristet gültig, jedoch muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragt werden

Einschluss:                                                              Klasse L und AM

Grundfahraufgabe

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägauf­stellung)

Umkehren

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Summe der zu fahrenden GFA

Klasse B

Von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen

Von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen

obligatorisch

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Ab 1.01.2021 verlängert sich die Prüfdauer auf 55 min.

Reine Fahrzeit min 30 min.