Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen
Krafträder auch mit Beiwagen - mit
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig, jedoch muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre neu beantragt werden
Einschluss: Klasse A1 und AM
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Grundfahraufgabe |
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand) |
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung |
Ausweichen ohne Abbremsen |
Ausweichen nach Abbremsen |
Slalom (4 x 7m Abstand) |
Langer Slalom (4 x 9m / 2 x 7m Abstand) |
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus |
Stop and Go |
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) |
Summe der zu fahrenden GFA |
Klasse A1, A2, A |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen |
6 |
Grundfahraufgabe | Klassen A2 und A (stufenweiser Zugang) |
Fahren eines Slaloms mit Schritt- geschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand) | obligatorisch |
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | obligatorisch |
Ausweichen ohne Abbremsen | obligatorisch |
Ausweichen nach Abbremsen | obligatorisch |
Summe der zu fahrenden GFA | 4 |
Ab 1.01.2021 verlängert sich die Prütdauer auf 70 min. bei Direkterwerb
und bei Aufstieg auf 60 min. Reine Fahrzeit min. 30 Minuten.