Wir bilden aus:

Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen

Fahrerlaubnisklassen



Motorrad (Unbeschränkt)

Direkterwerb ab 24 Jahren bzw. bei 2-jährigem Vorbesitz A2 mit 20 Jahren

Kraftrad mit mind. 50 ccm und Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von  mind.45 km/h

Nach 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur eine 60 min. praktische Prüfung vorgesehen.

Eingeschlossen A2, A1 und AM

Motorrad (Beschränkt)

Mindestalter 18 Jahre

Kraftrad mit einer Leistungsbeschränkung von 35 KW = 48 PS

Leistungsgewicht von max. 0.2 KW/Kg

Nach 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur eine 60 min. praktische Prüfung vorgesehen.

Eingeschlossen sind Klasse AM und A1

Leichtkraftrad mit 125ccm Hubraum

Mindestalter 16 Jahre

Maximale Nennleistung 11 KW bei max 0,1 KW/ Kg Leistungsgwicht

Eingeschlossen sind Klasse AM

PKW bis 3,5 t ZGM mit Schaltgetriebe

Mindestalter 16,5 Jahre bei BF 17 sonst 18 Jahre

Max. 8 Sitzplätze + Fahrer

Anhänger mit einer ZGM von 750 Kg oder schwerer, wobei die ZGM nicht über 3,5 t Zuggewicht sein darf.

Eingeschlossen Klasse AM + L

PKW bis 3,5 t. ZGM mit Automatikgetriebe

Mindestalter 16,5 Jahre bei BF 17 sonst 18 Jahre

Max. 8 Sitztplätze + Fahrer

Anhänger mit einer ZGM von 750 kg oder schwerer, wobei die ZGM nicht über 3,5 t Zuggewicht sein darf.

Eingeschlossen Klasse AM +L

Erteilung mit Einschränkung Schlüsselzahl 78 (Nur Automatik Fahrzeuge)

Ab 01.04.2021 ist es möglich die 78 Schlüsselzahl auf die neue 197 Schlüsselzahl (Automatik oder Schaltung) umzuändern.

Voraussetzung:

  • 10 Fahrstunden a' 45 min auf Schaltwagen
  • 15 min Testfahrt mit Deinem Fahrlehrer 
  • Bescheinigung durch die Fahrschule
  • Austragung der Schlüsselzahl 78 dafür 197 durch Führerscheinstelle

Anhänger Führerschein

Fahrzeugkombinationen die nicht unter die Klasse B fallen

Zuggesamtmasse über 4,25 t

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht über 3,5 t

B196

AM

Anhänger - Führerschein Code 96

Mit der Klasse B 96 dürfen Zugkombinationen von 3,5 t bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse gefahren werden                                            Der Erwerb erfolgt mittels einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der FeV durch eine Fahrschule                                                                Keine Prüfung




A1 Fahrerschulung (Prüfungsfrei)


Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.


Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

Traktor bis 40 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 40 km/h im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h

Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h


 

Kleinkraftrad

Mindestalter: 15 Jahre seit 31.01.2020 in NRW

50 ccm Kleinkraftrad bis 45 km/h

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Prüfbescheinigung; deshalb nur Theorie, keine praktische Prüfung


Klasse

Ohne Vorbesitz je 90 min

Mit Vorbesitz je 90 min

A

12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff

6 Grundstoff + 4 Zusatzstoff

A1

12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff

6 Grundstoff + 4 Zusatzstoff

AM

12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff

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B

12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff

6 Grundstoff + 2 Zusatzstoff

BE

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L

12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff

6 Grundstoff + 2 Zusatzstoff


Klassenspezifischer Zusatzstoff für die Klassen A, A1, AM und Mofa an jedem 1. Samstag im Monat ab 9.00 Uhr


Klassenspezifischer Zusatzstoff für die Klassen B und L laufen automatisch mit dem Grundstoff

Stufenregelung bei A-Klassen


Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klassen von mind. 2 Jahren entfällt eine theoretische Prüfung.


Für die Klassen A2 bzw. A ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich (60 min.).

Praktischer Unterricht - Besondere Ausbildungsfahrten je 45 min:

Klasse:

A, A1, B

B auf BE

Überlandfahrten:

5

3

Autobahnfahrten:

4

1

Nachtfahrten:

3

1

Für die Klassen AM und L sind keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben.


Mofa ist keine Führerscheinklasse sondern eine Prüfbescheinigung. Von daher ist nur eine Einweisung vorgeschrieben.


Die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung 


Aufgrund der extrem steigenden Verkersdichte ,neuer Verkehrsregelungen und auch baulicher Veränderungen haben sich in den letzten Jahrzehnten die Anforderungen an eine Prüfungsfahrt stark verändert. Unter anderem deshalb war es notwendig ,dass auch die Prüfungsrichtlinie angepasst wurde und damit auch der Ablauf der praktischen Prüfung.Die verlängerte Prüfzeit dient vorrangig der Erstellung der Dokumentation zur Prüfungsfahrt,der Erläuterung der Prüfungsfahrt durch den Sachverständigen und soll die Prüfungsfahrt zeitlich entzerren.


Die einzelnen Fahraufgaben hat man in neun Fahraufgabengruppen aufgeteilt:


1. Ein und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel

2. Kurve

3. Vorbeifahren, Überholen

4. Kreuzungen, Einmündungen, Einfahren

5. Kreisverkehr 

6. Schienenverkehr

7. Haltestelle, Fußgängerüberweg

8. Geradeausfahren

9. Grundfahraufgaben


Die neuen Prüfungszeiten ,gültig ab 01.01.2021                                                         Im Video könnt Ihr euch die 

                                                                                                                                         neue Fahrprüfung anschauen! 














Fahrerlaubnisklasse:

Prüfungsdauer Insgesamt:

davon Fahrzeit:

Klasse: A

70 Minuten

30 Minuten


60 Minuten bei Aufstieg

30 Minuten

Klasse: A2

70 Minuten 

30 Minuten


60 Minuten bei Aufstieg

30 Minuten

Klasse: A1

70 Minuten 

30 Minuten

Klasse: B

55 Minuten

30 Minuten

Klasse: BE

55 Minuten

30 Minuten 

Klasse: AM

55 Minuten 

30 Minuten