Informationen zu den angebotenen Führerscheinklassen
Motorrad (Unbeschränkt)
Direkterwerb ab 24 Jahren bzw. bei 2-jährigem Vorbesitz A2 mit 20 Jahren
Kraftrad mit mind. 50 ccm und Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mind.45 km/h
Nach 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur eine 60 min. praktische Prüfung vorgesehen.
Eingeschlossen A2, A1 und AM
Motorrad (Beschränkt)
Mindestalter 18 Jahre
Kraftrad mit einer Leistungsbeschränkung von 35 KW = 48 PS
Leistungsgewicht von max. 0.2 KW/Kg
Nach 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur eine 60 min. praktische Prüfung vorgesehen.
Eingeschlossen sind Klasse AM und A1
Leichtkraftrad mit 125ccm Hubraum
Mindestalter 16 Jahre
Maximale Nennleistung 11 KW bei max 0,1 KW/ Kg Leistungsgwicht
Eingeschlossen sind Klasse AM
PKW bis 3,5 t ZGM mit Schaltgetriebe
Mindestalter 16,5 Jahre bei BF 17 sonst 18 Jahre
Max. 8 Sitzplätze + Fahrer
Anhänger mit einer ZGM von 750 Kg oder schwerer, wobei die ZGM nicht über 3,5 t Zuggewicht sein darf.
Eingeschlossen Klasse AM + L
PKW bis 3,5 t. ZGM mit Automatikgetriebe
Mindestalter 16,5 Jahre bei BF 17 sonst 18 Jahre
Max. 8 Sitztplätze + Fahrer
Anhänger mit einer ZGM von 750 kg oder schwerer, wobei die ZGM nicht über 3,5 t Zuggewicht sein darf.
Eingeschlossen Klasse AM +L
Erteilung mit Einschränkung Schlüsselzahl 78 (Nur Automatik Fahrzeuge)
Ab 01.04.2021 ist es möglich die 78 Schlüsselzahl auf die neue 197 Schlüsselzahl (Automatik oder Schaltung) umzuändern.
Voraussetzung:
Anhänger Führerschein
Fahrzeugkombinationen die nicht unter die Klasse B fallen
Zuggesamtmasse über 4,25 t
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht über 3,5 t
Anhänger - Führerschein Code 96
Mit der Klasse B 96 dürfen Zugkombinationen von 3,5 t bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse gefahren werden Der Erwerb erfolgt mittels einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der FeV durch eine Fahrschule Keine Prüfung
A1 Fahrerschulung (Prüfungsfrei)
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Traktor bis 40 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 40 km/h im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h
Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h
Kleinkraftrad
Mindestalter: 15 Jahre seit 31.01.2020 in NRW
50 ccm Kleinkraftrad bis 45 km/h
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Prüfbescheinigung; deshalb nur Theorie, keine praktische Prüfung
Klasse | Ohne Vorbesitz je 90 min | Mit Vorbesitz je 90 min |
A | 12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff | 6 Grundstoff + 4 Zusatzstoff |
A1 | 12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff | 6 Grundstoff + 4 Zusatzstoff |
AM | 12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff | ---------------------------------------------------- |
B | 12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff | 6 Grundstoff + 2 Zusatzstoff |
BE | ----------------------------------------------- | --------------------------------------------------- |
L | 12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff | 6 Grundstoff + 2 Zusatzstoff |
Klassenspezifischer Zusatzstoff für die Klassen A, A1, AM und Mofa an jedem 1. Samstag im Monat ab 9.00 Uhr
Klassenspezifischer Zusatzstoff für die Klassen B und L laufen automatisch mit dem Grundstoff
Stufenregelung bei A-Klassen
Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klassen von mind. 2 Jahren entfällt eine theoretische Prüfung.
Für die Klassen A2 bzw. A ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich (60 min.).
Praktischer Unterricht - Besondere Ausbildungsfahrten je 45 min:
Klasse: | A, A1, B | B auf BE |
Überlandfahrten: | 5 | 3 |
Autobahnfahrten: | 4 | 1 |
Nachtfahrten: | 3 | 1 |
Für die Klassen AM und L sind keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben.
Mofa ist keine Führerscheinklasse sondern eine Prüfbescheinigung. Von daher ist nur eine Einweisung vorgeschrieben.
Die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung
Aufgrund der extrem steigenden Verkersdichte ,neuer Verkehrsregelungen und auch baulicher Veränderungen haben sich in den letzten Jahrzehnten die Anforderungen an eine Prüfungsfahrt stark verändert. Unter anderem deshalb war es notwendig ,dass auch die Prüfungsrichtlinie angepasst wurde und damit auch der Ablauf der praktischen Prüfung.Die verlängerte Prüfzeit dient vorrangig der Erstellung der Dokumentation zur Prüfungsfahrt,der Erläuterung der Prüfungsfahrt durch den Sachverständigen und soll die Prüfungsfahrt zeitlich entzerren.
Die einzelnen Fahraufgaben hat man in neun Fahraufgabengruppen aufgeteilt:
1. Ein und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
2. Kurve
3. Vorbeifahren, Überholen
4. Kreuzungen, Einmündungen, Einfahren
5. Kreisverkehr
6. Schienenverkehr
7. Haltestelle, Fußgängerüberweg
8. Geradeausfahren
9. Grundfahraufgaben
Die neuen Prüfungszeiten ,gültig ab 01.01.2021 Im Video könnt Ihr euch die
neue Fahrprüfung anschauen!
Fahrerlaubnisklasse: | Prüfungsdauer Insgesamt: | davon Fahrzeit: |
Klasse: A | 70 Minuten | 30 Minuten |
60 Minuten bei Aufstieg | 30 Minuten | |
Klasse: A2 | 70 Minuten | 30 Minuten |
60 Minuten bei Aufstieg | 30 Minuten | |
Klasse: A1 | 70 Minuten | 30 Minuten |
Klasse: B | 55 Minuten | 30 Minuten |
Klasse: BE | 55 Minuten | 30 Minuten |
Klasse: AM | 55 Minuten | 30 Minuten |